Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende nimmt nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) am 18. März 2024 unter www.organspende-register.de seinen Betrieb schrittweise auf. Im ersten Schritt ist es möglich, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Register mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion (zum Beispiel Personalausweis) zu hinterlegen.
„Mit dem Organspenderegister steht in Deutschland erstmals die Möglichkeit zur Verfügung, online Erklärungen zur Organ- und Gewebespendebereitschaft zu dokumentieren. Das erleichtert es Ärztinnen und Ärzten, die Spendebereitschaft eines potenziellen Organspenders schnell und verlässlich zu klären. Vor allem aber entlastet es Angehörige im Ernstfall von einer schweren Entscheidung. Denn eine im Organspenderegister dokumentierte Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit“, betont Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD).
„Daten sind vor Manipulation geschützt"
Prof. Karl Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), erläutert: „Das Organspenderegister genügt höchsten Anforderungen an die Datensicherheit. Die gespeicherten Erklärungen selbst sowie alle personenbezogenen Daten sind vor Manipulation oder unberechtigtem Zugriff geschützt. Die Daten des Organspenderegisters werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert. Sichere Verfahren zur Authentifizierung gewährleisten, dass nur die erklärende Person selbst und entsprechend berechtigtes Personal im Krankenhaus auf die Erklärung zugreifen können. Das BfArM wird jährlich die Zahl der im Organspenderegister erfassten Erklärungen veröffentlichen.“
In einem zweiten Schritt werden dem BMG zufolge die Entnahmekrankenhäuser bis 1. Juli 2024 in der Lage sein, im Register hinterlegte Erklärungen zu suchen und abzurufen. In einem Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. September 2024 wird das Erklärendenportal dann um eine zusätzliche Möglichkeit der Authentifizierung mit der Gesundheits-ID erweitert. Versicherte können dann direkt von ihrer Kassen-App ausgehend eine Erklärungsabgabe im Organspenderegister starten.
Mit der Anbindung der behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen zum 1. Januar 2025 geht der Betrieb des Registers dann in eine weitere Stufe.
Quelle: BMG
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